Einbürgerung
Einbürgerung Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verwaltungsakt. Sie kann einen gesetzlichen Anspruch begründen oder im Ermessen der Behörde stehen. Typische Voraussetzungen sind ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, geklärte Identität, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und grundsätzlich ein gesicherter Lebensunterhalt. Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich…