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    Gesetzgeber

    Der Gesetzgeber ist das verfassungsrechtlich zuständige Organ oder Zusammenwirken mehrerer Organe, das allgemein verbindliche Rechtsnormen in einem geregelten Verfahren erlässt. Auf Bundesebene wirken vor allem Bundestag und Bundesrat an der Gesetzgebung mit; in den Ländern sind insbesondere die Landesparlamente zuständig. Als formeller Gesetzgeber gilt das Parlament im Gesetzgebungsverfahren. Im weiteren materiellen Sinn können auch andere…

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    Unterschrift

    Eine Unterschrift ist ein eigenhändig geschriebenes Namenszeichen, das die Identität des Erklärenden erkennen lässt und den darüberstehenden Text räumlich sowie inhaltlich abschließt. Sie dient der Zuordnung, Echtheitskontrolle, Beweisführung und Warnung vor übereilten Erklärungen. Verlangt das Gesetz Schriftform, muss die Urkunde grundsätzlich eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Ein bloßer Namensstempel, eine…

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    Paraphe

    Eine Paraphe ist ein verkürztes handschriftliches Namenszeichen, häufig aus Initialen oder einem charakteristischen Kürzel. Sie dient im Rechts- und Geschäftsverkehr vor allem dazu, einzelne Seiten, Änderungen oder vorläufig abgestimmte Vertragstexte zu kennzeichnen. Eine Paraphe ist nicht ohne Weiteres eine Unterschrift: Ob sie eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wahrt, hängt davon ab, ob das Zeichen nach Erscheinungsbild…

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    Untergangstheorie

    Die Untergangstheorie bezeichnet die Auffassung, der deutsche Staat sei infolge der vollständigen Niederlage, Besetzung und Auflösung seiner staatlichen Organisation im Jahr 1945 erloschen. Die später gegründeten deutschen Staaten wären danach neue Völkerrechtssubjekte und nicht mit dem früheren Deutschen Reich identisch. Innerhalb der Theorie unterscheiden sich die Begründungen, etwa Debellatio, Dismembration oder das Fehlen wesentlicher Staatselemente….

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    Fortbestandstheorie

    Die Fortbestandstheorie besagt, dass der deutsche Staat durch die militärische Niederlage und die Besetzung 1945 nicht unterging. Nach der vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung bestand das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, war jedoch mangels eigener Organe nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland war daher nicht bloß Rechtsnachfolger, sondern mit diesem Staat identisch, vor 1990 allerdings nur hinsichtlich…

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    Präambel

    Eine Präambel ist der einleitende Text einer Verfassung, eines Gesetzes oder eines völkerrechtlichen Vertrags. Sie erläutert Beweggründe, historische Bezüge und grundlegende Ziele des Regelwerks, bevor dessen einzelne Vorschriften beginnen. Die Präambel des Grundgesetzes benennt insbesondere die Verantwortung vor Gott und den Menschen, den Willen zu einem vereinten Europa und zum Frieden sowie die verfassungsgebende Gewalt…

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    Zwei-plus-Vier-Vertrag

    Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist der am 12. September 1990 in Moskau geschlossene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Vertragsparteien waren die Bundesrepublik Deutschland und die DDR sowie Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Der Vertrag regelte die äußeren Aspekte der deutschen Einheit, bestätigte die endgültigen Grenzen und beendete die…

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    HLKO

    HLKO ist die gebräuchliche Abkürzung für die Haager Landkriegsordnung. Sie bildet den Anhang zum IV. Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 und enthält grundlegende Regeln des Landkriegsrechts. Geregelt werden unter anderem die Stellung von Kombattanten, Mittel und Methoden der Kriegführung, der Schutz bestimmter Personen und Sachen sowie die Verwaltung besetzter Gebiete. Zahlreiche Vorschriften gelten heute…

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    Hauptstadtbeschluss

    Hauptstadtbeschluss bezeichnet den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, Parlament und wesentliche Teile der Bundesregierung von Bonn nach Berlin zu verlegen. In der namentlichen Abstimmung setzte sich der Antrag „Vollendung der Einheit Deutschlands“ mit 338 gegen 320 Stimmen durch. Der Beschluss bestimmte zugleich eine faire Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn. Er war eine…

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    Debellatio

    Debellatio bezeichnet in der älteren Völkerrechtslehre die vollständige militärische Niederwerfung eines Staates bei gleichzeitigem Zusammenbruch seiner handlungsfähigen Staatsgewalt. Teilweise wurde daran der Untergang des besiegten Staates und der Erwerb seines Gebiets durch den Sieger geknüpft. Nach heutigem Völkerrecht ist diese Vorstellung wegen des Gewaltverbots, des Selbstbestimmungsrechts und des Annexionsverbots weitgehend überholt. Eine militärische Besetzung allein…