Prüfungsrecht

  • Prüfungsunfähigkeit

    Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Prüfling wegen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine tatsächliche Leistungsfähigkeit in einer Prüfung zu zeigen. Sie muss regelmäßig unverzüglich angezeigt und durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wer eine Prüfung trotz bekannter Beschwerden vorbehaltlos antritt oder fortsetzt, kann sich später häufig nicht mehr…