Hochschulrecht

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    Hochschulrecht

    Das Hochschulrecht umfasst die Rechtsnormen über Organisation, Aufgaben und Tätigkeit von Universitäten, Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Es regelt insbesondere Hochschulzugang, Studium, Prüfungen, akademische Selbstverwaltung, Forschung und Lehre sowie Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder. Geprägt wird es durch Landeshochschulgesetze, Prüfungs- und Studienordnungen und verfassungsrechtliche Gewährleistungen wie Wissenschaftsfreiheit und Gleichbehandlung. Hinzu kommen unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere bei…

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    Hochschulzulassung

    Die Hochschulzulassung ist die rechtliche Entscheidung darüber, ob ein Studienbewerber zu einem bestimmten Studiengang zugelassen wird. Bei zulassungsfreien Studiengängen genügt regelmäßig die Erfüllung der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt eine Auswahl nach gesetzlich und satzungsrechtlich bestimmten Kriterien. Das Verfahren muss transparent, chancengleich und kapazitätsgerecht ausgestaltet sein. Ablehnende Bescheide können mit verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfen überprüft werden….

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    Numerus clausus

    Numerus clausus bezeichnet die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem Studiengang, wenn weniger Studienplätze als geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Vergabe muss auf gesetzlicher Grundlage nach transparenten, sachgerechten und chancengleichen Kriterien erfolgen. Der Numerus clausus ist keine vorab feststehende einheitliche Abiturnote; die tatsächliche Auswahlgrenze ergibt sich regelmäßig aus Bewerberzahl, vorhandener Kapazität und den jeweils geltenden…

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    Kapazitätsklage

    Die Kapazitätsklage ist ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen, mit dem ein Studienbewerber die Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang außerhalb der festgesetzten Zahl von Studienplätzen begehrt. Er macht geltend, dass die Hochschule ihre tatsächlich vorhandene Ausbildungskapazität nicht vollständig ermittelt oder ausgeschöpft habe. Wegen des bevorstehenden Semesterbeginns wird regelmäßig zugleich vorläufiger Rechtsschutz beantragt. Fristen und landesrechtliche Vorgaben müssen genau…

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    Wissenschaftsfreiheit

    Die Wissenschaftsfreiheit schützt nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes wissenschaftliche Forschung und Lehre vor staatlicher Bevormundung. Geschützt sind insbesondere die Wahl von Fragestellung, Methode, Bewertung und Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das Grundrecht steht Forschern, Lehrenden und wissenschaftlich tätigen Einrichtungen zu. Es ist vorbehaltlos gewährleistet, kann jedoch durch kollidierendes Verfassungsrecht, etwa Grundrechte Dritter oder den Schutz…

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    Lehrfreiheit

    Die Lehrfreiheit ist ein Teil der Wissenschaftsfreiheit und schützt die wissenschaftliche Vermittlung von Erkenntnissen, Methoden und Auffassungen. Hochschullehrer dürfen Inhalt, Aufbau und Methode ihrer Lehrveranstaltungen grundsätzlich eigenverantwortlich bestimmen. Die Freiheit besteht jedoch innerhalb der gesetzlichen Hochschulorganisation und entbindet nicht von Studienordnungen, Prüfungsanforderungen oder dienstlichen Pflichten. Einschränkungen müssen die Bedeutung freier wissenschaftlicher Lehre berücksichtigen und verhältnismäßig…

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    Prüfungsordnung

    Eine Prüfungsordnung ist die Satzung oder Rechtsvorschrift, die Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung von Prüfungen verbindlich regelt. Sie bestimmt typischerweise Zulassung, Prüfungsleistungen, Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen des Nichtbestehens. Als Grundlage belastender Prüfungsentscheidungen muss sie hinreichend bestimmt, mit höherrangigem Recht vereinbar und ordnungsgemäß erlassen sein. Prüfer und Prüfungsbehörden sind bei ihren Entscheidungen an die geltende Prüfungsordnung…

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    Exmatrikulation

    Die Exmatrikulation ist die Beendigung der Mitgliedschaft eines Studenten an einer Hochschule. Sie erfolgt auf eigenen Antrag oder von Amts wegen, etwa nach erfolgreichem Studienabschluss, endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung, fehlender Rückmeldung oder nicht gezahlten Beiträgen. Die Voraussetzungen bestimmen Hochschulgesetz und Hochschulsatzung. Eine zwangsweise Exmatrikulation greift erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein und muss deshalb…