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Prüfungsordnung

Eine Prüfungsordnung ist die Satzung oder Rechtsvorschrift, die Voraussetzungen, Ablauf und Bewertung von Prüfungen verbindlich regelt. Sie bestimmt typischerweise Zulassung, Prüfungsleistungen, Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten, Zuständigkeiten und Rechtsfolgen des Nichtbestehens. Als Grundlage belastender Prüfungsentscheidungen muss sie hinreichend bestimmt, mit höherrangigem Recht vereinbar und ordnungsgemäß erlassen sein. Prüfer und Prüfungsbehörden sind bei ihren Entscheidungen an die geltende Prüfungsordnung gebunden. Sie schafft damit den verbindlichen Rahmen für einzelne Prüfungsentscheidungen.

Rechtliche Bedeutung

Prüfungsordnungen konkretisieren gesetzliche Vorgaben und sichern transparente, vorhersehbare sowie chancengleiche Prüfungsverfahren.

Voraussetzungen und Folgen

Fehlerhafte oder unwirksame Bestimmungen dürfen eine belastende Entscheidung nicht tragen. Auslegung und Anwendung unterliegen gerichtlicher Kontrolle.

Beispiel

Eine Hochschule versagt eine Wiederholung, obwohl die Prüfungsordnung ausdrücklich einen zweiten Versuch vorsieht.

Häufige Fragen

Kann eine Prüfungsordnung kurzfristig geändert werden?

Änderungen sind möglich, müssen aber Vertrauensschutz und angemessene Übergangsregelungen beachten.

Wo findet man die geltende Fassung?

Üblicherweise in den amtlichen Veröffentlichungen oder auf der Internetseite der Hochschule.

Verwandte Begriffe

Siehe Prüfungsrecht, Prüfungsentscheidung und Hochschulrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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