Taxi-Genehmigung
Die Taxi-Genehmigung ist die behördliche Erlaubnis, Personen mit einem Taxi entgeltlich oder geschäftsmäßig zu befördern. Sie richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz und ist regelmäßig auf Unternehmer, Betriebssitz und bestimmte Fahrzeuge bezogen. Voraussetzungen sind insbesondere persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und gesicherte Betriebsführung. Taxen unterliegen besonderen Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflichten und dürfen im festgelegten Pflichtfahrgebiet an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden. Ihre Anzahl kann außerdem durch öffentliche Verkehrsinteressen und örtliche Verhältnisse begrenzt sein.
Rechtliche Bedeutung
Die Genehmigung dient Fahrgastschutz, Verkehrssicherheit und geordnetem Taxenverkehr. Sie unterscheidet sich von der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und von einer Mietwagengenehmigung.
Voraussetzungen und Folgen
Die Behörde prüft persönliche und sachliche Voraussetzungen sowie öffentliche Verkehrsinteressen. Genehmigungen sind befristet, fahrzeugbezogen und können mit Nebenbestimmungen versehen werden. Tarif- und Beförderungspflichten gelten innerhalb des Pflichtfahrgebiets.
Beispiel
Ein Unternehmer beantragt drei Taxikonzessionen. Er muss unter anderem Fachkunde, Eigenkapital, Zuverlässigkeit, Betriebssitz und geeignete Fahrzeuge nachweisen.
Häufige Fragen
Ist Taxi dasselbe wie Mietwagen?
Nein. Taxen unterliegen unter anderem Bereithaltungs-, Beförderungs- und Tarifpflicht; Mietwagen grundsätzlich einer Rückkehrpflicht.
Braucht auch der Fahrer eine besondere Erlaubnis?
Je nach geltendem Fahrerlaubnisrecht kann zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich sein.
Verwandte Begriffe
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Personenbeförderungsrecht, Zuverlässigkeit im Gewerberecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.