Dienstvergehen
Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten. Bei aktiven Beamten kann dienstliches oder unter besonderen Voraussetzungen außerdienstliches Verhalten erfasst sein. Ruhestandsbeamte unterliegen einem engeren Pflichtenkreis. Entscheidend sind objektive Pflichtverletzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und disziplinarrechtliche Vorwerfbarkeit. Das Dienstvergehen kann unabhängig von strafrechtlicher Verfolgung vorliegen und Maßnahmen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen. Auch Unterlassen kann eine Pflichtverletzung und damit ein Dienstvergehen begründen.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff bildet den materiellen Ausgangspunkt des Disziplinarrechts. Mehrere Pflichtverletzungen werden regelmäßig als einheitliches Dienstvergehen gewürdigt, um eine Gesamtmaßnahme zu bestimmen.
Voraussetzungen und Folgen
Außerdienstliches Verhalten ist nur disziplinarwürdig, wenn es nach den Umständen in besonderem Maße geeignet ist, Vertrauen in einer für Amt oder Ansehen bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Maßnahme und Schuld müssen verhältnismäßig sein.
Beispiel
Ein Beamter bearbeitet gegen Entgelt heimlich Vorgänge zugunsten privater Interessenten. Dies verletzt Uneigennützigkeit und Wohlverhaltenspflicht und kann ein schweres Dienstvergehen sein.
Häufige Fragen
Muss eine Straftat vorliegen?
Nein. Auch nicht strafbares Verhalten kann beamtenrechtliche Dienstpflichten schuldhaft verletzen.
Was gilt bei mehreren Verstößen?
Sie werden regelmäßig zusammenfassend gewürdigt und führen zu einer einheitlichen Disziplinarmaßnahme.
Verwandte Begriffe
Dienstpflicht, Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.