Disziplinarrecht

  • Disziplinarverfahren

    Das Disziplinarverfahren ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur Aufklärung und Ahndung eines möglichen Dienstvergehens. Der Dienstherr muss bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten Ermittlungen einleiten, belastende und entlastende Umstände untersuchen und dem Beamten rechtliches Gehör gewähren. Je nach Schwere kann das Verfahren eingestellt, durch behördliche Disziplinarverfügung abgeschlossen oder mit einer Disziplinarklage vor Gericht fortgeführt werden. Bundes- und…

  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die schwerste Disziplinarmaßnahme gegen einen aktiven Beamten. Sie beendet den Beamtenstatus und führt grundsätzlich zum Verlust von Dienstbezügen und beamtenrechtlicher Versorgung. Voraussetzung ist ein besonders schweres Dienstvergehen, durch das der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Die Maßnahme wird regelmäßig durch gerichtliches Urteil im…

  • Dienstvergehen

    Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten. Bei aktiven Beamten kann dienstliches oder unter besonderen Voraussetzungen außerdienstliches Verhalten erfasst sein. Ruhestandsbeamte unterliegen einem engeren Pflichtenkreis. Entscheidend sind objektive Pflichtverletzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und disziplinarrechtliche Vorwerfbarkeit. Das Dienstvergehen kann unabhängig von strafrechtlicher Verfolgung vorliegen und Maßnahmen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen….