Dienstvergehen
Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten. Bei aktiven Beamten kann dienstliches oder unter besonderen Voraussetzungen außerdienstliches Verhalten erfasst sein. Ruhestandsbeamte unterliegen einem engeren Pflichtenkreis. Entscheidend sind objektive Pflichtverletzung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und disziplinarrechtliche Vorwerfbarkeit. Das Dienstvergehen kann unabhängig von strafrechtlicher Verfolgung vorliegen und Maßnahmen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen….