Disziplinarverfahren
Das Disziplinarverfahren ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur Aufklärung und Ahndung eines möglichen Dienstvergehens. Der Dienstherr muss bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten Ermittlungen einleiten, belastende und entlastende Umstände untersuchen und dem Beamten rechtliches Gehör gewähren. Je nach Schwere kann das Verfahren eingestellt, durch behördliche Disziplinarverfügung abgeschlossen oder mit einer Disziplinarklage vor Gericht fortgeführt werden. Bundes- und…