Öffentliches Dienstrecht
Öffentliches Dienstrecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Personen, die für Bund, Länder, Gemeinden und sonstige öffentlich-rechtliche Arbeitgeber tätig sind. Es schließt Beamten-, Richter-, Soldaten- und Tarifbeschäftigtenrecht ein. Während Beamte in einem gesetzlich geprägten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, beruhen Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten auf Vertrag und Tarifrecht. Gemeinsame Themen sind Einstellung, Auswahl, Pflichten, Vergütung, Personalvertretung, Gleichbehandlung, Disziplin, Haftung und…