Beamtenrecht

  • Beamter

    Ein Beamter ist eine Person, die durch wirksame Ernennung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht. Beamte nehmen dauerhaft oder zeitweise öffentliche Aufgaben wahr, häufig auch hoheitliche Befugnisse. Ihr Rechtsverhältnis wird nicht durch Arbeitsvertrag, sondern durch Gesetz, Ernennung und Verwaltungsakte geprägt. Beamte besitzen besondere Dienstpflichten und erhalten im Gegenzug amtsangemessene Alimentation, Fürsorge…

  • Dienstliche Beurteilung

    Die dienstliche Beurteilung ist eine Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eines Beamten durch den Dienstherrn. Sie dient insbesondere Beförderungs- und Auswahlentscheidungen, Personalentwicklung und Feststellung der Bewährung. Beurteilungen können regelmäßig oder anlassbezogen erstellt werden. Der Dienstherr besitzt einen gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, muss aber Zuständigkeit, Verfahren, Beurteilungsrichtlinien, Tatsachengrundlage, einheitliche Maßstäbe und nachvollziehbare Begründung…

  • Beamtenverhältnis

    Das Beamtenverhältnis ist das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zwischen einem Beamten und seinem Dienstherrn. Es wird durch Ernennung begründet und ist inhaltlich weitgehend gesetzlich bestimmt. Formen sind insbesondere Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Probe, Widerruf und Zeit. Der Beamte schuldet volle Hingabe an den Beruf, Verfassungstreue und unparteiische Amtsführung; der Dienstherr schuldet Fürsorge, amtsangemessene Alimentation und Versorgung….

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    Konkurrentenklage

    Die Konkurrentenklage ist der gerichtliche Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die beabsichtigte Vergabe eines öffentlichen Amtes an einen Mitbewerber. Grundlage ist der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG. Weil eine einmal vollzogene Ernennung grundsätzlich statusrechtlich stabil ist, muss der unterlegene Bewerber regelmäßig vor Ernennung einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das Gericht prüft Auswahlverfahren, dienstliche Beurteilungen, Vergleichsmaßstab, Dokumentation…

  • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

    Das Beamtenstatusgesetz, abgekürzt BeamtStG, regelt die grundlegenden Statusrechte und Statuspflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und sonstigen landesunmittelbaren Körperschaften. Es enthält insbesondere Vorschriften über Ernennung, Arten des Beamtenverhältnisses, Abordnung, Versetzung, Beendigung, Dienstpflichten, Fürsorge und rechtliche Stellung bei Umbildung von Körperschaften. Die Länder ergänzen diese bundesrechtlichen Vorgaben durch eigene Beamtengesetze, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs- und Disziplinarregelungen. Damit…

  • Disziplinarrecht

    Disziplinarrecht regelt die dienstrechtliche Reaktion auf schuldhafte Pflichtverletzungen von Beamten, Richtern, Soldaten und weiteren besonders verpflichteten Amtsträgern. Es dient nicht der allgemeinen Bestrafung, sondern der Sicherung von Funktionsfähigkeit, Integrität und Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Mögliche Maßnahmen reichen von Verweis und Geldbuße über Kürzung der Bezüge bis zur Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bund…

  • Bundesbeamtengesetz (BBG)

    Das Bundesbeamtengesetz, abgekürzt BBG, regelt die Rechtsverhältnisse der Beamten des Bundes und bestimmter bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Es enthält Vorschriften über Ernennung, Laufbahnen, Abordnung, Versetzung, Dienstpflichten, Arbeitszeit, Nebentätigkeit, Personalakten, Beendigung und Ruhestand. Verfassungsrechtliche Grundlage bilden insbesondere Art. 33 Abs. 2 und 5 GG. Ergänzend gelten Bundeslaufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs- und Disziplinarrecht sowie besondere Regelungen einzelner…

  • Ruhestand

    Ruhestand ist der beamtenrechtliche Status nach Beendigung des aktiven Dienstes, ohne dass das Beamtenverhältnis vollständig erlischt. Er tritt insbesondere mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder durch Versetzung wegen Dienstunfähigkeit ein. Der Ruhestandsbeamte erhält Versorgung nach den einschlägigen Gesetzen und bleibt bestimmten Pflichten wie Verfassungstreue, Verschwiegenheit und achtungswürdigem Verhalten unterworfen. Reaktivierung ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich,…

  • Ernennung zum Beamten

    Die Ernennung zum Beamten ist der förmliche statusbegründende oder statusverändernde Hoheitsakt im Beamtenrecht. Sie erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt. Ernennungen sind insbesondere erforderlich bei Begründung eines Beamtenverhältnisses, Umwandlung seiner Art, Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt oder anderer Amtsbezeichnung. Wegen ihrer weitreichenden Wirkung gelten strenge Form-, Zuständigkeits- und Wirksamkeitsvorschriften. Ein…

  • Beamter auf Lebenszeit

    Ein Beamter auf Lebenszeit steht grundsätzlich dauerhaft bis zum Eintritt in den Ruhestand in einem Beamtenverhältnis. Dieser Status ist das Leitbild des Berufsbeamtentums und gewährleistet persönliche Unabhängigkeit sowie eine stabile, gesetzestreue Verwaltung. Die Ernennung setzt regelmäßig bewährte Probezeit, laufbahnrechtliche Befähigung, persönliche Eignung und gesundheitliche Voraussetzungen voraus. Das Beamtenverhältnis kann nur aus gesetzlich bestimmten Gründen beendet…