Funktionsvorbehalt
Funktionsvorbehalt ist die verfassungsrechtliche Regel, nach der die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe grundsätzlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Art. 33 Absatz 4 GG sichert damit den Berufsbeamten als Regelfall für dauerhafte hoheitliche Kernaufgaben. Abweichungen sind möglich, benötigen aber einen sachlichen Grund und dürfen…