Öffentliches Dienstrecht

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    Funktionsvorbehalt

    Funktionsvorbehalt ist die verfassungsrechtliche Regel, nach der die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe grundsätzlich Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Art. 33 Absatz 4 GG sichert damit den Berufsbeamten als Regelfall für dauerhafte hoheitliche Kernaufgaben. Abweichungen sind möglich, benötigen aber einen sachlichen Grund und dürfen…

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    Beamtenrecht

    Beamtenrecht regelt Begründung, Inhalt, Veränderung und Beendigung von Beamtenverhältnissen. Es gehört zum öffentlichen Dienstrecht und beruht auf einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamtem und Dienstherrn. Zentrale Grundlagen sind Art. 33 Abs. 5 GG, Beamtenstatusgesetz, Bundesbeamtengesetz und die Beamtengesetze der Länder. Das Rechtsgebiet umfasst Ernennung, Laufbahn, Besoldung, Versorgung, Beurteilung, Beförderung, Dienstpflichten, Fürsorge, Disziplinarrecht und Rechtsschutz….

  • Öffentliches Dienstrecht

    Öffentliches Dienstrecht umfasst die Rechtsverhältnisse der Personen, die für Bund, Länder, Gemeinden und sonstige öffentlich-rechtliche Arbeitgeber tätig sind. Es schließt Beamten-, Richter-, Soldaten- und Tarifbeschäftigtenrecht ein. Während Beamte in einem gesetzlich geprägten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, beruhen Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten auf Vertrag und Tarifrecht. Gemeinsame Themen sind Einstellung, Auswahl, Pflichten, Vergütung, Personalvertretung, Gleichbehandlung, Disziplin, Haftung und…