Internationaler Schutz
Internationaler Schutz Internationaler Schutz ist der unionsrechtliche Oberbegriff für Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz. Er wird Personen gewährt, die in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden befürchten müssen und deshalb Schutz in einem Mitgliedstaat benötigen. In Deutschland entscheidet hierüber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren. Rechtliche Einordnung Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und…