Internationaler Schutz
Internationaler Schutz Internationaler Schutz ist der unionsrechtliche Oberbegriff für Flüchtlingsschutz und subsidiären Schutz. Er wird Personen gewährt, die in ihrem Herkunftsstaat Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden befürchten müssen und deshalb Schutz in einem Mitgliedstaat benötigen. In Deutschland entscheidet hierüber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren.
Rechtliche Einordnung
Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Umstände des Einzelfalls. Zuständigkeit, Fristen und mögliche Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Beispiel
Die zuständige Stelle prüft anhand der konkreten Tatsachen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Rechtsfolge eintritt.
Häufige Fragen
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Verfahrensart kommen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Rechtsbehelf und Verfahrensrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.