Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG schützt Deutsche, die sich gemeinschaftlich zur Erörterung oder Kundgabe eines auf öffentliche Meinungsbildung gerichteten Anliegens zusammenfinden. Geschützt sind insbesondere Vorbereitung, Organisation, Teilnahme sowie die Selbstbestimmung über Ort, Zeit, Art und Inhalt. Eine staatliche Erlaubnis ist nicht erforderlich. Der Schutz gilt für friedliche und unbewaffnete Versammlungen; einzelne Rechtsverstöße nehmen einer…