Wirtschaftsverwaltungsrecht

  • |

    Vergaberecht

    Vergaberecht regelt die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen sowie Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und bestimmte weitere Auftraggeber. Es soll Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit sichern. Oberhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte gelten insbesondere der vierte Teil des GWB und Vergabeverordnungen; unterhalb der Schwellenwerte greifen Haushaltsrecht, Unterschwellenvergabeordnung, VOB/A und landesrechtliche Vorgaben. Bedeutung Das Vergaberecht strukturiert Vorbereitung,…