Vergaberecht

  • Ausschreibung

    Ausschreibung bezeichnet die wettbewerbliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote oder Teilnahmeanträge für eine bestimmte Leistung einzureichen. Im öffentlichen Auftragswesen ist sie ein zentrales Element transparenter Beschaffung. Die Ausschreibung beschreibt Leistungsgegenstand, Bedingungen, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Begriff wird häufig allgemein verwendet; rechtlich entscheidend ist die konkrete Verfahrensart und das anwendbare Vergaberegelwerk. Bedeutung Eine öffentliche…

  • Ausschlussgrund im Vergaberecht

    Ein Ausschlussgrund im Vergaberecht ist ein gesetzlich bestimmter Umstand, aufgrund dessen ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen werden kann. Zwingende Gründe betreffen insbesondere bestimmte schwere Straftaten; fakultative Gründe können etwa erhebliche berufliche Verfehlungen, Insolvenz, Wettbewerbsabsprachen oder mangelhafte frühere Vertragserfüllung erfassen. Der Ausschluss schützt Integrität, Zuverlässigkeit und fairen Wettbewerb. Bedeutung Die §§…

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    Offenes Verfahren

    Das offene Verfahren ist eine Verfahrensart des europäischen Vergaberechts, bei der ein öffentlicher Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen darf unmittelbar ein Angebot einreichen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Das Verfahren gewährleistet einen besonders breiten Marktzugang; Verhandlungen über Angebote oder Preise sind grundsätzlich unzulässig. Bedeutung…

  • Losvergabe

    Losvergabe bedeutet, einen öffentlichen Auftrag in mengenmäßige Teillose oder fachlich getrennte Fachlose aufzuteilen und grundsätzlich getrennt zu vergeben. Sie soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und mittelständische Interessen schützen. Mehrere Lose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Entscheidung und Begründung sind sorgfältig zu dokumentieren. Bedeutung…

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    Nichtoffenes Verfahren

    Das nicht offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren. Zunächst fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Nach Prüfung der Eignung wählt er anhand objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien eine begrenzte Zahl geeigneter Bewerber aus. Nur diese werden anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Verhandlungen über die Angebote…

  • Wirtschaftlichstes Angebot

    Das wirtschaftlichste Angebot ist das wertbare Angebot mit dem besten Verhältnis von Preis oder Kosten zu den vom Auftraggeber festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen. Es erhält grundsätzlich den Zuschlag. Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht zwingend den niedrigsten Anschaffungspreis. Je nach Auftragsgegenstand können Qualität, Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, technischer Wert, Kundendienst und Ausführungsorganisation berücksichtigt werden. Bedeutung Der Auftraggeber legt Zuschlagskriterien…

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    Verhandlungsverfahren

    Das Verhandlungsverfahren ist eine vergaberechtliche Verfahrensart, in der der Auftraggeber mit ausgewählten Unternehmen über Angebote und bestimmte Auftragsbedingungen verhandeln darf. Es kann mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Anders als das offene und das nicht offene Verfahren ist es oberhalb der Schwellenwerte nur zulässig, wenn gesetzlich bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien dürfen grundsätzlich…

  • Vergabeverordnung (VgV)

    Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der europäischen Schwellenwerte durch öffentliche Auftraggeber. Sie konkretisiert den vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die VgV enthält insbesondere Vorschriften zu Auftragswertschätzung, elektronischer Kommunikation, Verfahrensarten, Vergabeunterlagen, Bekanntmachungen, Eignung, Angebotsprüfung, Zuschlag sowie besonderen Dienstleistungen und Planungswettbewerben. Bedeutung Für Bauaufträge, Sektoren, Konzessionen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge…

  • Vergabeunterlagen

    Vergabeunterlagen sind sämtliche Unterlagen, die der öffentliche Auftraggeber den Bewerbern oder Bietern zur Vorbereitung ihrer Teilnahme und Angebote bereitstellt. Dazu gehören insbesondere Anschreiben, Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen. Sie legen Anforderungen, Fristen, Nachweise, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie den vorgesehenen Vertrag fest. Klare und vollständige Vergabeunterlagen sind Grundlage für vergleichbare Angebote und ein transparentes Verfahren. Bedeutung Nach…

  • Zuschlag

    Der Zuschlag ist die Annahme des ausgewählten Angebots durch den öffentlichen Auftraggeber und bewirkt grundsätzlich den Abschluss des ausgeschriebenen Vertrags. Er darf nur auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot nach den vorab bekanntgemachten Zuschlagskriterien erteilt werden. Mit wirksamem Zuschlag endet das Vergabeverfahren; unterlegene Bieter können die Vergabe oberhalb der Schwellenwerte danach regelmäßig nicht mehr im Primärrechtsschutz…