Rüge im Vergaberecht
Die Rüge im Vergaberecht ist die konkrete Beanstandung eines Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber. Sie soll ihm Gelegenheit geben, den Fehler selbst zu prüfen und zu beheben, bevor ein Unternehmen die Vergabekammer anruft. Im Oberschwellenbereich ist die rechtzeitige Rüge häufig Zulässigkeitsvoraussetzung des Nachprüfungsantrags. Inhalt und Frist richten sich danach, wann der Verstoß erkannt oder aus Bekanntmachung…