Vergaberecht

  • Rüge im Vergaberecht

    Die Rüge im Vergaberecht ist die konkrete Beanstandung eines Vergaberechtsverstoßes gegenüber dem Auftraggeber. Sie soll ihm Gelegenheit geben, den Fehler selbst zu prüfen und zu beheben, bevor ein Unternehmen die Vergabekammer anruft. Im Oberschwellenbereich ist die rechtzeitige Rüge häufig Zulässigkeitsvoraussetzung des Nachprüfungsantrags. Inhalt und Frist richten sich danach, wann der Verstoß erkannt oder aus Bekanntmachung…

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    Vergaberecht

    Vergaberecht regelt die Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen sowie Konzessionen durch öffentliche Auftraggeber und bestimmte weitere Auftraggeber. Es soll Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit sichern. Oberhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte gelten insbesondere der vierte Teil des GWB und Vergabeverordnungen; unterhalb der Schwellenwerte greifen Haushaltsrecht, Unterschwellenvergabeordnung, VOB/A und landesrechtliche Vorgaben. Bedeutung Das Vergaberecht strukturiert Vorbereitung,…

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    Schwellenwert im Vergaberecht

    Ein Schwellenwert im Vergaberecht ist ein unionsrechtlich festgelegter geschätzter Nettoauftragswert, ab dem das europaweit geprägte Vergaberecht des vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnungen grundsätzlich anzuwenden ist. Die Schwellenwerte unterscheiden sich nach Auftraggeber und Auftragsart und werden regelmäßig durch EU-Rechtsakte angepasst. Unterhalb der Werte gelten vor allem Haushaltsrecht, UVgO, VOB/A und Landesrecht. Bedeutung Entscheidend ist…

  • Öffentliches Auftragswesen

    Öffentliches Auftragswesen bezeichnet die Gesamtheit der organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Tätigkeiten, mit denen staatliche Stellen und andere öffentliche Auftraggeber Leistungen beschaffen. Es reicht von Bedarfsplanung und Markterkundung über Vergabeverfahren und Zuschlag bis zur Vertragsdurchführung und Kontrolle. Das Vergaberecht bildet den rechtlichen Rahmen; Haushaltsrecht, Korruptionsprävention, Nachhaltigkeitsziele und interne Beschaffungsregeln ergänzen ihn. Bedeutung Beschafft werden insbesondere Waren,…

  • Öffentlicher Auftrag

    Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 103 GWB ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Entgeltlichkeit setzt rechtsverbindliche Leistung und Gegenleistung voraus. Die Einordnung ist entscheidend dafür, ob und welche vergaberechtlichen Regeln gelten. Konzessionen, interne Organisationsakte, echte Zuwendungen und bestimmte Kooperationen sind…

  • Öffentlicher Auftraggeber

    Öffentlicher Auftraggeber ist eine Stelle, die nach den vergaberechtlichen Vorschriften bei Beschaffungen besondere Vergaberegeln beachten muss. Dazu gehören insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und ihre Sondervermögen. Erfasst sein können außerdem juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die nichtgewerbliche Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen und überwiegend öffentlich finanziert, kontrolliert oder organisatorisch beherrscht werden, sowie bestimmte Verbände und…

  • Vergabeverfahren

    Vergabeverfahren ist das geregelte Verfahren, in dem ein öffentlicher Auftraggeber oder anderer erfasster Auftraggeber Unternehmen auswählt und einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession vergibt. Es beginnt mit Vorbereitung und Bekanntmachung oder Aufforderung zur Teilnahme und reicht über Eignungsprüfung, Angebotswertung und Information der Bieter bis zum Zuschlag. Verfahrensart und Einzelanforderungen hängen von Auftrag, Auftragswert und anwendbarem…

  • Ausschreibung

    Ausschreibung bezeichnet die wettbewerbliche Aufforderung eines Auftraggebers an Unternehmen, Angebote oder Teilnahmeanträge für eine bestimmte Leistung einzureichen. Im öffentlichen Auftragswesen ist sie ein zentrales Element transparenter Beschaffung. Die Ausschreibung beschreibt Leistungsgegenstand, Bedingungen, Fristen, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien. Der Begriff wird häufig allgemein verwendet; rechtlich entscheidend ist die konkrete Verfahrensart und das anwendbare Vergaberegelwerk. Bedeutung Eine öffentliche…

  • Ausschlussgrund im Vergaberecht

    Ein Ausschlussgrund im Vergaberecht ist ein gesetzlich bestimmter Umstand, aufgrund dessen ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss oder ausgeschlossen werden kann. Zwingende Gründe betreffen insbesondere bestimmte schwere Straftaten; fakultative Gründe können etwa erhebliche berufliche Verfehlungen, Insolvenz, Wettbewerbsabsprachen oder mangelhafte frühere Vertragserfüllung erfassen. Der Ausschluss schützt Integrität, Zuverlässigkeit und fairen Wettbewerb. Bedeutung Die §§…

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    Offenes Verfahren

    Das offene Verfahren ist eine Verfahrensart des europäischen Vergaberechts, bei der ein öffentlicher Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen darf unmittelbar ein Angebot einreichen. Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Das Verfahren gewährleistet einen besonders breiten Marktzugang; Verhandlungen über Angebote oder Preise sind grundsätzlich unzulässig. Bedeutung…