Oberstes Bundesorgan
Oberstes Bundesorgan bezeichnet ein auf Bundesebene durch das Grundgesetz errichtetes Organ, das an der obersten staatlichen Willensbildung mitwirkt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Voraussetzungen und Folgen
Der Begriff ist insbesondere für Zuständigkeiten, Organstreitverfahren und die Stellung selbstständiger Teile der Organe bedeutsam
Beispiel
Eine Bundestagsfraktion macht im Organstreit eigene verfassungsrechtliche Rechte geltend
Häufige Fragen
Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.
Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?
Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.