Staatsrecht
Das Staatsrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die rechtliche Ordnung des Staates betrifft. Es regelt insbesondere Entstehung, Aufbau und Handeln staatlicher Organe, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat. Sein Kern ist das Verfassungsrecht; der Begriff kann darüber hinaus staatsbezogene Regeln des einfachen Rechts, etwa Teile des Wahl- oder Parteienrechts, einschließen.
Staatsorganisationsrecht
Dieser Bereich behandelt Staatsstrukturprinzipien, Verfassungsorgane, Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und bundesstaatliche Kompetenzverteilung.
Grundrechte
Die Grundrechte schützen Freiheit und Gleichheit des Bürgers und binden die gesamte Staatsgewalt.
Beispiel
Die Frage, ob der Bund für ein Gesetz zuständig ist, gehört zum Staatsorganisationsrecht.
Häufige Fragen
Gehört Verwaltungsrecht zum Staatsrecht?
Beide gehören zum öffentlichen Recht, werden aber üblicherweise als eigenständige Rechtsgebiete behandelt.
Was ist allgemeine Staatslehre?
Sie untersucht den Staat abstrakt und vergleichend, während Staatsrecht die geltenden Rechtsnormen behandelt.
Verwandte Begriffe
Verfassungsrecht, Grundgesetz, Staatsgewalt, Staatsvolk. Mehr auf das-grundgesetz.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.