Staatsrecht

Das Staatsrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die rechtliche Ordnung des Staates betrifft. Es regelt insbesondere Entstehung, Aufbau und Handeln staatlicher Organe, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat. Sein Kern ist das Verfassungsrecht; der Begriff kann darüber hinaus staatsbezogene Regeln des einfachen Rechts, etwa Teile des Wahl- oder Parteienrechts, einschließen.

Staatsorganisationsrecht

Dieser Bereich behandelt Staatsstrukturprinzipien, Verfassungsorgane, Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung und bundesstaatliche Kompetenzverteilung.

Grundrechte

Die Grundrechte schützen Freiheit und Gleichheit des Bürgers und binden die gesamte Staatsgewalt.

Beispiel

Die Frage, ob der Bund für ein Gesetz zuständig ist, gehört zum Staatsorganisationsrecht.

Häufige Fragen

Gehört Verwaltungsrecht zum Staatsrecht?

Beide gehören zum öffentlichen Recht, werden aber üblicherweise als eigenständige Rechtsgebiete behandelt.

Was ist allgemeine Staatslehre?

Sie untersucht den Staat abstrakt und vergleichend, während Staatsrecht die geltenden Rechtsnormen behandelt.

Verwandte Begriffe

Verfassungsrecht, Grundgesetz, Staatsgewalt, Staatsvolk. Mehr auf das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Gesetzeskraft verfassungsgerichtlicher Entscheidungen

    Gesetzeskraft verfassungsgerichtlicher Entscheidungen bezeichnet die über die allgemeine Bindungswirkung hinausgehende Wirkung bestimmter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Nach § 31 Absatz 1 BVerfGG binden sämtliche Entscheidungen die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Gesetzeskraft nach § 31 Absatz 2 BVerfGG besitzen dagegen nur die dort bezeichneten Entscheidungen, insbesondere Normenkontrollentscheidungen. Wird ein Gesetz…

  • |

    Grundrechtskollision

    Eine Grundrechtskollision entsteht, wenn die Ausübung oder der Schutz eines Grundrechts die geschützte Freiheit oder Rechtsposition eines anderen beeinträchtigt. Keine Position genießt allein wegen ihrer Grundrechtsqualität automatisch Vorrang. Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte müssen einen schonenden Ausgleich herstellen, der beiden Rechten möglichst weitgehend Wirksamkeit verschafft. Maßgeblich sind die konkreten Umstände, die Intensität der Beeinträchtigungen und die…

  • Annexkompetenz

    Annexkompetenz ist eine ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeit, die es dem Bund erlaubt, notwendige Nebenmaterien zu einer ausdrücklich zugewiesenen Hauptmaterie mitzuregeln. Voraussetzung ist ein enger funktionaler Zusammenhang: Die Nebenregelung muss der wirksamen Ordnung des ausdrücklich kompetenzgedeckten Sachbereichs dienen und ihm untergeordnet bleiben. Eine bloße thematische Nähe oder politische Zweckmäßigkeit genügt nicht. Wegen der grundsätzlichen Länderzuständigkeit wird die Annexkompetenz…

  • |

    Verfassungskonforme Auslegung

    Die verfassungskonforme Auslegung ist eine Auslegungsmethode, nach der unter mehreren möglichen Bedeutungen einer Rechtsnorm diejenige gewählt wird, die mit der Verfassung vereinbar ist. Sie dient dazu, Gesetze möglichst zu erhalten und einen Verfassungsverstoß zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass Wortlaut, Systematik und erkennbarer gesetzgeberischer Zweck die gewählte Deutung noch tragen. Gerichte dürfen unter dem Deckmantel verfassungskonformer…

  • Legislaturperiode

    Legislaturperiode bezeichnet den Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist und seine verfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung….

  • Demokratieprinzip

    Das Demokratieprinzip verlangt, dass staatliche Herrschaft vom Volk legitimiert, zeitlich begrenzt und politisch verantwortbar ist. Es gehört nach Art. 20 GG zu den grundlegenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Elemente sind freie und gleiche Wahlen, Mehrheitsentscheidungen, Minderheitenschutz, parlamentarische Verantwortlichkeit, politische Öffentlichkeit und die Rückführbarkeit staatlicher Entscheidungen auf den Willen des Volkes. Repräsentative Demokratie Auf Bundesebene…