Richteranklage

Richteranklage bezeichnet ein verfassungsgerichtliches Verfahren gegen einen Bundesrichter wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung oder der Verfassung eines Landes. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 98 Abs. 2 GG ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages besondere dienstrechtliche Maßnahmen

Beispiel

Der Bundestag beantragt wegen eines schweren verfassungsfeindlichen Verhaltens die Versetzung eines Bundesrichters

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Schutzbereich eines Grundrechts

    Schutzbereich eines Grundrechts bezeichnet den sachlichen und persönlichen Lebensbereich, den ein bestimmtes Grundrecht schützt. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…

  • Vergleichsgruppe

    Vergleichsgruppe bezeichnet eine Gruppe von Personen oder Sachverhalten, die für die Prüfung einer Gleich- oder Ungleichbehandlung gegenübergestellt wird. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und…

  • Elternrecht

    Elternrecht bezeichnet das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die…

  • |

    Wählbarkeit

    Wählbarkeit ist die rechtliche Fähigkeit, bei einer Wahl als Bewerber anzutreten und ein Mandat zu erwerben. Sie wird auch passives Wahlrecht genannt. Für die Bundestagswahl ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Gesetzliche Ausschlussgründe können insbesondere auf einer richterlichen Entscheidung beruhen; die Voraussetzungen unterscheiden…

  • Verfassungsänderung

    Eine Verfassungsänderung ist die förmliche Änderung des geltenden Verfassungstextes. Für das Grundgesetz verlangt Art. 79 GG grundsätzlich ein Gesetz, das den Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt, sowie Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Inhaltlich sind Änderungen durch die Ewigkeitsklausel begrenzt: Die dort geschützten Grundprinzipien dürfen selbst mit den erforderlichen Mehrheiten nicht angetastet werden. Verfahren Erforderlich sind…

  • |

    Gemeinschaftsaufgaben

    Gemeinschaftsaufgaben sind im Grundgesetz ausdrücklich geregelte Bereiche, in denen der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mitwirkt. Artikel 91a nennt die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Planung, Koordinierung und Finanzierung werden durch zustimmungsbedürftige Bundesgesetze näher bestimmt. Daneben erlaubt Artikel 91b Zusammenwirken in Wissenschaft, Forschung und bestimmten Bildungsfragen. Gemeinschaftsaufgaben…