Gaststättenerlaubnis

Die Gaststättenerlaubnis ist die behördliche Zulassung zum Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte. Ob sie benötigt wird, richtet sich nach dem im jeweiligen Bundesland geltenden Gaststättenrecht; häufig ist insbesondere der Ausschank alkoholischer Getränke erlaubnispflichtig. Geprüft werden persönliche Zuverlässigkeit, Eignung der Räume und weitere gesetzliche Anforderungen. Die Erlaubnis ist regelmäßig personen-, raum- und betriebsartbezogen und kann mit Nebenbestimmungen zum Schutz von Gästen und Nachbarschaft versehen werden. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich wegen der Gesetzgebungskompetenzen zwischen den Bundesländern.

Rechtliche Bedeutung

Die Erlaubnis ist von Gewerbeanmeldung, baurechtlicher Nutzungsgenehmigung und lebensmittelrechtlicher Registrierung zu unterscheiden. Sämtliche erforderlichen Zulassungen müssen nebeneinander vorliegen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Antragsteller muss insbesondere Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft, Raumunterlagen und gegebenenfalls Unterrichtungsnachweise vorlegen. Bei Unzuverlässigkeit oder ungeeigneten Räumen kann die Erlaubnis versagt, später widerrufen oder der Betrieb untersagt werden.

Beispiel

Ein Pächter übernimmt eine bestehende Gaststätte mit Alkoholausschank. Da die Erlaubnis personenbezogen ist, muss er grundsätzlich eine eigene Zulassung beantragen.

Häufige Fragen

Geht die Erlaubnis beim Verkauf des Betriebs über?

Regelmäßig nein, weil sie an die Person des Betreibers gebunden ist.

Darf vor Erteilung eröffnet werden?

Grundsätzlich nicht, wenn die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist; gegebenenfalls kommt eine vorläufige Erlaubnis in Betracht.

Verwandte Begriffe

Gaststättenrecht, Gewerbeerlaubnis, Zuverlässigkeit im Gewerberecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.