Fragerecht des Abgeordneten

Fragerecht des Abgeordneten bezeichnet das Recht eines Abgeordneten, von der Bundesregierung Informationen zu verlangen, die für die Wahrnehmung des Mandats erforderlich sind. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff prägt damit die demokratische Ordnung und die praktische Arbeit der Verfassungsorgane.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt vor allem aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Die Bundesregierung muss grundsätzlich vollständig und zutreffend antworten, darf Auskünfte aber aus verfassungsrechtlich anerkannten Gründen begrenzen

Beispiel

Ein Abgeordneter fragt nach Ausgaben und Entscheidungsgrundlagen eines Bundesministeriums

Häufige Fragen

Welche Rechtsquellen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz sowie einschlägige Wahl-, Abgeordneten- und Geschäftsordnungsregelungen.

Kann der Bundestag die Einzelheiten selbst regeln?

Innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen besitzt der Bundestag ein weitreichendes Recht zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Bundesrat

    Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Seine Mitglieder werden nicht unmittelbar gewählt, sondern von den Landesregierungen bestellt und abberufen. Jedes Land verfügt abhängig von seiner Einwohnerzahl über drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden…

  • Amtshilfe

    Amtshilfe bezeichnet die ergänzende Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert…

  • Konkordat

    Konkordat bezeichnet einen völkerrechtlichen oder staatskirchenrechtlichen Vertrag zwischen Staat und Heiligem Stuhl. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff…

  • Parteienfinanzierung

    Parteienfinanzierung bezeichnet die Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, wirtschaftlicher Tätigkeit und staatlichen Mitteln. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts….

  • Oppositionsfraktion

    Oppositionsfraktion bezeichnet eine Bundestagsfraktion, die die Bundesregierung politisch nicht trägt. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • Schutz der persönlichen Ehre

    Schutz der persönlichen Ehre bezeichnet den verfassungsrechtlichen Schutz des sozialen Achtungsanspruchs und der personalen Würde gegen herabsetzende Äußerungen. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des…