Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Seine Mitglieder werden nicht unmittelbar gewählt, sondern von den Landesregierungen bestellt und abberufen. Jedes Land verfügt abhängig von seiner Einwohnerzahl über drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können. Stellung und Aufgaben des Bundesrates regeln insbesondere die Artikel 50 bis 53 des Grundgesetzes.

Zusammensetzung

Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder. Er ist deshalb keine zweite, dem Bundestag gleichartige Parlamentskammer. Die Stimmen eines Landes können nur geschlossen abgegeben werden.

Aufgaben bei der Gesetzgebung

Der Bundesrat wirkt an der Gesetzgebung mit. Bei Zustimmungsgesetzen ist seine Zustimmung erforderlich; gegen Einspruchsgesetze kann er Einspruch einlegen. Häufig kann zuvor der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen erläutert das-grundgesetz.de.

Beispiel

Ein Gesetz, das die Finanzen oder Verwaltungszuständigkeiten der Länder besonders berührt, kann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Häufige Fragen

Wird der Bundesrat vom Volk gewählt?

Nein. Seine Mitglieder stammen aus den Landesregierungen.

Kann der Bundesrat jedes Gesetz verhindern?

Nein. Seine Befugnisse hängen davon ab, ob es sich um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt.

Verwandte Begriffe

Bundestag, Bundesregierung, Gesetzgebung, Bundesstaatsprinzip

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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