Beamtenrecht

  • Treuepflicht des Beamten

    Die Treuepflicht des Beamten ist eine zentrale Pflicht aus dem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie verlangt Loyalität gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung, gewissenhafte Wahrnehmung des Amtes und Wahrung der berechtigten Interessen des Dienstherrn. Dazu gehören politische Mäßigung, Verfassungstreue, uneigennützige Amtsführung und Unterlassen erheblich dienstschädigenden Verhaltens. Die Pflicht verlangt keine persönliche Zustimmung zu jeder Regierungsentscheidung, setzt…

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    Beamtenhaftung

    Beamtenhaftung bezeichnet die Verantwortlichkeit eines Beamten für Schäden, die er durch eine Pflichtverletzung verursacht. Im Verhältnis zum geschädigten Bürger übernimmt bei hoheitlichem Handeln grundsätzlich der Staat die Haftung nach Artikel 34 Grundgesetz. Der Dienstherr kann den Beamten jedoch intern in Regress nehmen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für rein privatrechtliches oder persönliches…