Designrecht
Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Maßgeblich sind insbesondere Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe. Ein eingetragenes Design verschafft seinem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Erscheinungsbild zu benutzen und Nachahmungen zu verbieten. Voraussetzung sind vor allem Neuheit und Eigenart; technische Funktionen als solche werden nicht geschützt. Rechtliche Bedeutung Das deutsche Designrecht ist…