Designrecht

  • Designrecht

    Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Maßgeblich sind insbesondere Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe. Ein eingetragenes Design verschafft seinem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Erscheinungsbild zu benutzen und Nachahmungen zu verbieten. Voraussetzung sind vor allem Neuheit und Eigenart; technische Funktionen als solche werden nicht geschützt. Rechtliche Bedeutung Das deutsche Designrecht ist…

  • Eingetragenes Design

    Eingetragenes Design ist ein registriertes Schutzrecht an der äußeren Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Es schützt den Gesamteindruck, der insbesondere durch Form, Linien, Farben, Oberflächen oder Werkstoffe entsteht. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt begründet ein ausschließliches Nutzungsrecht. Materiell wirksam ist der Schutz nur, wenn das Design bei der Anmeldung neu ist und Eigenart besitzt. Rechtliche…

  • | |

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Bundesbehörde für gewerbliche Schutzrechte in Deutschland. Es nimmt insbesondere Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und eingetragene Designs entgegen, führt die zugehörigen Register und entscheidet in den gesetzlich vorgesehenen Verfahren. Das Amt prüft je nach Schutzrecht unterschiedliche formelle und materielle Voraussetzungen; es berät jedoch nicht individuell über die…