Inhalts- und Schrankenbestimmung
Eine Inhalts- und Schrankenbestimmung legt abstrakt und generell fest, welche Rechte und Pflichten mit einer Eigentumsposition verbunden sind. Grundlage ist Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Anders als die Enteignung entzieht sie nicht gezielt eine konkrete Rechtsposition zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, sondern gestaltet die Eigentumsordnung. Der Gesetzgeber muss Eigentumsgarantie, Sozialbindung, Gleichheit, Vertrauensschutz und…