Gewerberecht
Gewerberecht ist der Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts, der Aufnahme, Ausübung und Überwachung gewerblicher Tätigkeiten regelt. Ausgangspunkt ist die Gewerbefreiheit; bestimmte Tätigkeiten unterliegen jedoch Anzeige-, Erlaubnis-, Zuverlässigkeits- oder Sachkundeanforderungen. Zentrale Grundlage ist die Gewerbeordnung, ergänzt durch Spezialgesetze etwa für Handwerk, Gaststätten, Bewachung, Makler oder Spielhallen. Behörden können Auflagen erteilen, Kontrollen durchführen und bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung untersagen….