Vorrang des Gesetzes
Der Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass Verwaltung und andere staatliche Stellen nicht gegen geltendes Recht handeln dürfen. Niederrangiges staatliches Handeln muss mit höherrangigen Rechtsnormen vereinbar sein. Inhalt Gesetze binden die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Für die Verwaltung folgt dies besonders aus Art. 20 Abs. 3 GG. Abgrenzung Der Vorrang des Gesetzes verlangt Rechtmäßigkeit bestehenden…