Verwaltungsrecht

  • Vorrang des Gesetzes

    Der Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass Verwaltung und andere staatliche Stellen nicht gegen geltendes Recht handeln dürfen. Niederrangiges staatliches Handeln muss mit höherrangigen Rechtsnormen vereinbar sein. Inhalt Gesetze binden die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Für die Verwaltung folgt dies besonders aus Art. 20 Abs. 3 GG. Abgrenzung Der Vorrang des Gesetzes verlangt Rechtmäßigkeit bestehenden…

  • Ermessensnichtgebrauch

    Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen nicht ausübt, weil sie sich irrtümlich für rechtlich gebunden hält oder eine Abwägung vollständig unterlässt. Er ist ein Ermessensfehler. Voraussetzung: Ermessen Der Fehler kann nur auftreten, wenn die Ermächtigungsgrundlage der Behörde einen Entscheidungsspielraum eröffnet. Typische Formulierungen sind „kann“ oder „darf“. Rechtsfolge Nach § 114…

  • Ermessensüberschreitung

    Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn eine Behörde eine Rechtsfolge wählt, die außerhalb der gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens liegt. Sie ist ein gerichtlich überprüfbarer Ermessensfehler. Gesetzliche Grenzen Die Behörde darf nur Maßnahmen treffen, die die Ermächtigungsgrundlage zulässt. Außerdem begrenzen höherrangiges Recht und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Spielraum. Rechtsfolge Überschreitet die Behörde den zulässigen Rahmen, ist…

  • Ermessensfehlgebrauch

    Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn eine Behörde zwar Ermessen ausübt, ihre Entscheidung aber auf sachfremde Erwägungen stützt, wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt oder den Zweck der gesetzlichen Ermächtigung verfehlt. Zweckgerechte Entscheidung Die Behörde muss den Zweck der Ermächtigungsgrundlage beachten und alle erheblichen Umstände angemessen gewichten. Persönliche Interessen, Willkür oder sachfremde Ziele dürfen die Entscheidung nicht bestimmen. Gerichtliche…

  • Vorbehalt des Gesetzes

    Der Vorbehalt des Gesetzes bedeutet, dass staatliches Handeln in bestimmten Bereichen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Insbesondere belastende Eingriffe in Grundrechte dürfen grundsätzlich nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Funktion Der Vorbehalt des Gesetzes sichert die demokratische Legitimation staatlicher Eingriffe und bindet die Verwaltung an Entscheidungen des Parlaments. Praktisch zeigt er sich im Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage. Reichweite…

  • Materielle Rechtmäßigkeit

    Die materielle Rechtmäßigkeit bezeichnet die inhaltliche Vereinbarkeit einer staatlichen Maßnahme mit dem geltenden Recht. Bei einem Verwaltungsakt setzt sie insbesondere voraus, dass die Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und die gesetzlichen Rechtsfolgen beachtet sind. Prüfung Zu untersuchen sind der gesetzliche Tatbestand, mögliche Rechtsfolgen, allgemeine Rechtsgrundsätze und die Verhältnismäßigkeit. Besteht Ermessen, muss die Behörde es fehlerfrei ausüben….

  • Zuständigkeit

    Zuständigkeit bezeichnet die gesetzlich bestimmte Befugnis einer Behörde oder eines Gerichts, eine bestimmte Aufgabe in einem konkreten Fall wahrzunehmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der formellen Rechtmäßigkeit und des Prozessrechts. Arten der Zuständigkeit Unterschieden werden insbesondere sachliche, örtliche und instanzielle Zuständigkeit. Daneben können funktionelle Zuständigkeitsregeln bestimmen, welches Organ oder welcher Amtsträger handeln darf. Bedeutung im…

  • Ermächtigungsgrundlage

    Eine Ermächtigungsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die staatliches Handeln gestattet und dessen Voraussetzungen sowie mögliche Rechtsfolgen festlegt. Für belastende Eingriffe in Rechte des Bürgers ist regelmäßig eine hinreichende gesetzliche Grundlage erforderlich. Funktion Die Ermächtigungsgrundlage bindet die Verwaltung an das Gesetz und konkretisiert den Vorbehalt des Gesetzes. Sie bildet den Ausgangspunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer…

  • Verwaltungsrechtsweg

    Der Verwaltungsrechtsweg bestimmt, welche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Er ist nach § 40 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eröffnet, wenn die Streitigkeit öffentlich-rechtlich, nichtverfassungsrechtlich und keinem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist. Voraussetzungen Die streitentscheidenden Normen müssen dem öffentlichen Recht angehören. Außerdem dürfen nicht unmittelbar Verfassungsorgane über Verfassungsrecht streiten. Eine gesetzliche Sonderzuweisung kann den…

  • Formelle Rechtmäßigkeit

    Die formelle Rechtmäßigkeit bezeichnet die Einhaltung der Vorschriften über Zuständigkeit, Verfahren und Form beim Erlass einer staatlichen Maßnahme. Sie wird insbesondere bei der Prüfung eines Verwaltungsakts von der materiellen Rechtmäßigkeit unterschieden. Prüfungspunkte Zu prüfen sind die sachliche und örtliche Zuständigkeit der handelnden Stelle, das vorgeschriebene Verfahren – etwa eine Anhörung – und gesetzliche Formanforderungen. Folgen…