|

Gewerberecht

Gewerberecht ist der Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts, der Aufnahme, Ausübung und Überwachung gewerblicher Tätigkeiten regelt. Ausgangspunkt ist die Gewerbefreiheit; bestimmte Tätigkeiten unterliegen jedoch Anzeige-, Erlaubnis-, Zuverlässigkeits- oder Sachkundeanforderungen. Zentrale Grundlage ist die Gewerbeordnung, ergänzt durch Spezialgesetze etwa für Handwerk, Gaststätten, Bewachung, Makler oder Spielhallen. Behörden können Auflagen erteilen, Kontrollen durchführen und bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung untersagen. Das Rechtsgebiet verbindet damit Gewerbefreiheit, Gefahrenabwehr und staatliche Wirtschaftsaufsicht miteinander.

Rechtliche Bedeutung

Das Gewerberecht soll wirtschaftliche Betätigung ermöglichen und zugleich Allgemeinheit, Kunden und Beschäftigte vor besonderen Gefahren schützen. Es gehört zum besonderen Verwaltungsrecht und wird überwiegend von örtlichen Behörden vollzogen.

Voraussetzungen und Folgen

Ob Anzeige oder Erlaubnis erforderlich ist, hängt von der Tätigkeit ab. Erlaubnisse können persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und geeignete Räume voraussetzen. Maßnahmen müssen gesetzlich begründet und verhältnismäßig sein.

Beispiel

Ein Unternehmer möchte ein erlaubnispflichtiges Bewachungsunternehmen eröffnen. Vor Tätigkeitsbeginn muss er die gesetzlichen Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweise erbringen.

Häufige Fragen

Ist jedes selbstständige Geschäft ein Gewerbe?

Nein. Freie Berufe, Urproduktion und bloße Vermögensverwaltung werden grundsätzlich nicht als Gewerbe eingeordnet.

Kann ein Gewerbe untersagt werden?

Ja. Bei gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit kann die zuständige Behörde die Ausübung ganz oder teilweise untersagen.

Verwandte Begriffe

Gewerbeordnung (GewO), Gewerbe, Gewerbeuntersagung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Spielhallenrecht

    Spielhallenrecht regelt Errichtung und Betrieb gewerblicher Spielhallen, in denen Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Die Materie verbindet Gewerberecht, Glücksspielrecht, Jugendschutz, Bau- und Immissionsschutzrecht. Neben § 33i GewO und der Spielverordnung gelten insbesondere Landesgesetze und der Glücksspielstaatsvertrag. Typische Anforderungen betreffen Erlaubnis, Zuverlässigkeit, Sozialkonzept, Spielerschutz, Sperrsysteme, Mindestabstände, Werbebeschränkungen, Öffnungszeiten und Zahl der Geräte. Die konkreten Anforderungen unterscheiden…

  • |

    Fiskalverwaltung

    Fiskalverwaltung bezeichnet staatliches Handeln zur Beschaffung und Bewirtschaftung von Vermögen, Gütern und Dienstleistungen, bei dem der Staat grundsätzlich wie ein Privater am Rechtsverkehr teilnimmt. Dazu gehören etwa Einkauf, Verkauf, Anmietung oder Anlage staatlicher Mittel. Maßgeblich ist regelmäßig Privatrecht; öffentlich-rechtliche Bindungen verschwinden jedoch nicht vollständig. Insbesondere Grundrechte, Haushaltsrecht, Vergaberecht und Gleichbehandlungsgebote können Auswahl und Vertragsgestaltung der…

  • | |

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet die rechtliche Berechtigung, Kraftfahrzeuge der betroffenen Klassen zu führen. Sie erfolgt verwaltungsbehördlich nach § 3 StVG, wenn sich der Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt erweist, oder strafgerichtlich nach § 69 StGB, wenn eine verkehrsbezogene Straftat seine Ungeeignetheit zeigt. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; der Führerschein ist nur das…

  • Gewerbe

    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, die weder Urproduktion noch freier Beruf oder bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist. Der Begriff dient vor allem der Abgrenzung im Gewerbe-, Steuer- und Handelsrecht. Seine genaue Bedeutung kann je nach Gesetz variieren. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen regelmäßig der Anzeigepflicht und gegebenenfalls…

  • |

    Mitwirkungslast im Verwaltungsverfahren

    Mitwirkungslast im Verwaltungsverfahren bezeichnet die Obliegenheit eines Beteiligten, zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beizutragen. Nach § 24 VwVfG bleibt die Behörde aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes für die Untersuchung verantwortlich. § 26 Absatz 2 VwVfG bestimmt lediglich, dass Beteiligte mitwirken und insbesondere bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben sollen. Eine erzwingbare Pflicht zum persönlichen Erscheinen, zur Aussage oder…

  • |

    Duldungsanordnung

    Eine Duldungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der den Betroffenen verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme hinzunehmen oder ihre Durchführung nicht zu behindern. Sie kann etwa erforderlich sein, wenn Rechte eines Eigentümers oder Nutzers einer behördlichen Maßnahme oder ihrer Vollstreckung entgegenstehen. Die Anordnung benötigt eine tragfähige gesetzliche Grundlage und muss nach Inhalt, Umfang und Adressat hinreichend bestimmt sowie verhältnismäßig…