Bestandskraft
Bestandskraft bezeichnet die rechtliche Stabilität eines Verwaltungsakts, nachdem er mit den vorgesehenen ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angegriffen werden kann. Sie tritt insbesondere nach ungenutztem Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist oder nach rechtskräftigem Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens ein. Bestandskraft setzt weder Rechtmäßigkeit noch Unabänderlichkeit voraus: Auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann bestandskräftig werden; gesetzlich geregelte Korrekturen durch…