Ermessensüberschreitung
Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn eine Behörde eine Rechtsfolge wählt, die außerhalb der gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens liegt. Sie ist ein gerichtlich überprüfbarer Ermessensfehler. Gesetzliche Grenzen Die Behörde darf nur Maßnahmen treffen, die die Ermächtigungsgrundlage zulässt. Außerdem begrenzen höherrangiges Recht und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Spielraum. Rechtsfolge Überschreitet die Behörde den zulässigen Rahmen, ist…