Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht
Außergewöhnliche Umstände im Fluggastrecht bezeichnet Ereignisse, die sich auch bei zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen und nicht zur normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens gehören. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger…