Reiserecht – Pauschalreise, Flug und Unterkunft
Das Reiserecht ordnet die Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen, einzelnen Beförderungs- und Beherbergungsverträgen sowie ergänzenden Reiseleistungen. Entscheidend ist zunächst, wer Vertragspartner ist und welcher Vertragstyp vorliegt: Für Pauschalreisen gelten die §§ 651a ff. BGB, für Flüge zusätzlich unionsrechtliche Fluggastrechte und internationale Haftungsregeln, für einzeln gebuchte Unterkünfte allgemeines Vertragsrecht. Davon hängen Verantwortlichkeit, Mängelrechte, Anzeigeobliegenheiten, Fristen und…