Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung
Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bezeichnet eine pauschale Geldleistung bei bestimmten Flugannullierungen, Nichtbeförderungen und großen Verspätungen. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte…