Pauschalreisevertrag

Pauschalreisevertrag bezeichnet den Vertrag, durch den ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Pauschalreise verschafft. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist für Verbraucher besonders praktisch und häufig Gegenstand außergerichtlicher sowie gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den §§ 651a ff. BGB, unionsrechtlichen Fahrgastrechten und internationalen Übereinkommen.

Voraussetzungen und Folgen

Der Reisende schuldet den Reisepreis; der Veranstalter haftet für vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen

Beispiel

Ein Kunde bucht Flug und Hotel in einem Vertrag beim Veranstalter

Häufige Fragen

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

Je nach Fall bestehen insbesondere Abhilfe, Minderung, Erstattung, Ersatzbeförderung, Ausgleich oder Schadensersatz.

Müssen Fristen beachtet werden?

Ja. Anzeige-, Ausschluss- und Verjährungsfristen unterscheiden sich nach Anspruch und Verkehrsmittel und sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

Verbraucher, Vertrag, Schadensersatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Nichtbeförderung

    Nichtbeförderung bezeichnet die Verweigerung der Beförderung trotz rechtzeitigen Erscheinens und gültiger Buchung. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….

  • | |

    Gepäckverlust im Luftverkehr

    Gepäckverlust im Luftverkehr liegt vor, wenn aufgegebenes Reisegepäck nach einer Flugbeförderung nicht ausgeliefert wird und rechtlich als verloren gilt. Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet das Luftfahrtunternehmen für aufgegebenes Gepäck grundsätzlich bis zu einem in Sonderziehungsrechten bestimmten Höchstbetrag je Reisendem, sofern keine höhere Wertdeklaration vereinbart wurde. Der Reisende muss Inhalt, Wert und Schaden nachvollziehbar darlegen. Für…

  • Minderung des Reisepreises

    Minderung des Reisepreises bezeichnet die gesetzliche Herabsetzung des Reisepreises für die Dauer eines Reisemangels. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und…

  • Gepäckverspätung

    Gepäckverspätung bezeichnet die verspätete Aushändigung aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen. Der Begriff ist…

  • Fluggastrechteverordnung

    Fluggastrechteverordnung bezeichnet die EU-Verordnung Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Luftverkehr. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….

  • Zugverspätung

    Zugverspätung bezeichnet die spätere Ankunft eines Zugreisenden am Zielort gegenüber dem Fahrplan. Der Begriff gehört zum Reise- und Verbraucherrecht und bestimmt Rechte, Pflichten oder Haftungsfolgen bei Planung, Buchung und Durchführung einer Reise. Seine Anwendung hängt regelmäßig von Vertragsart, Leistungsträger, konkreter Störung und rechtzeitiger Geltendmachung ab. Maßgeblich sind das Bürgerliche Gesetzbuch, unionsrechtliche Fahrgastrechte und internationale Haftungsabkommen….