Sachenrecht

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    Kreditsicherheit

    Eine Kreditsicherheit ist ein Recht oder Vermögenswert, der den Rückzahlungsanspruch eines Kreditgebers zusätzlich absichert. Fällt der Kreditnehmer aus, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen auf die Sicherheit zugreifen. Man unterscheidet Personalsicherheiten wie Bürgschaft oder Garantie und Realsicherheiten wie Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung. Rechtliche Bedeutung Die Sicherheit besteht neben der gesicherten Forderung…

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    Sicherungsübereignung

    Die Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung, während der Sicherungsgeber die Sache regelmäßig weiter besitzen und nutzen darf. Sie beruht auf Eigentumsübertragung nach §§ 929, 930 BGB und einer Sicherungsabrede. Typisch ist die Übereignung von Fahrzeugen, Maschinen oder Waren an eine finanzierende Bank. Rechtliche Bedeutung Der Sicherungsnehmer…