Bankrecht

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    Verbraucherdarlehen

    Ein Verbraucherdarlehen ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält zum Schutz des Verbrauchers besondere Vorgaben zu Schriftform, Pflichtangaben, effektiven Jahreszinsen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerruf und Kündigung. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen und allgemeine Verbraucherdarlehen gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Ausnahmen. Rechtliche Bedeutung Die Schutzvorschriften sollen eine informierte Kreditentscheidung ermöglichen…

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    Darlehensnehmer

    Darlehensnehmer ist die Vertragspartei, die aufgrund eines Darlehensvertrags Geld oder vertretbare Sachen erhält und zur Rückgewähr verpflichtet ist. Beim Gelddarlehen muss er den bereitgestellten Betrag bei Fälligkeit zurückzahlen und die vereinbarten Zinsen entrichten. Ihn treffen außerdem Mitwirkungs-, Informations- und gegebenenfalls Sicherungspflichten. Bei einem Verbraucher gelten ergänzende Schutzregeln, insbesondere zu Pflichtinformationen, Widerruf und Kündigung. Rechtliche Bedeutung…

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    Bankrecht

    Bankrecht umfasst die Rechtsvorschriften über Kreditinstitute, Bankgeschäfte und die Beziehungen zwischen Banken und Kunden. Es verbindet privates Vertragsrecht mit öffentlichem Aufsichtsrecht. Zum privaten Bankrecht gehören etwa Konto-, Zahlungsdienst-, Kredit-, Sicherheiten- und Anlageberatungsrecht. Das öffentliche Bankrecht regelt Zulassung, Beaufsichtigung und Stabilität von Instituten. Wichtige Grundlagen finden sich im BGB, HGB, Kreditwesengesetz und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht. Rechtliche Bedeutung Bankrecht…

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    Kreditvertrag

    Ein Kreditvertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Häufig handelt es sich rechtlich um einen Darlehensvertrag nach §§ 488 ff. BGB. Der Kreditnehmer muss den überlassenen Betrag zurückzahlen und regelmäßig Zinsen entrichten. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz, Auszahlungsvoraussetzungen und Sicherheiten werden vertraglich festgelegt. Rechtliche…

  • Online-Banking

    Online-Banking bezeichnet die elektronische Nutzung von Bankdienstleistungen über Internetseiten oder Apps. Kunden können insbesondere Kontostände abrufen, Überweisungen erteilen, Daueraufträge verwalten und Vertragsinformationen empfangen. Grundlage sind Giro- und Zahlungsdienstevertrag sowie besondere Online-Banking-Bedingungen. Sicherheitsrechtlich wichtig sind starke Kundenauthentifizierung, Schutz personalisierter Zugangsdaten und unverzügliche Sperranzeige. Bei Phishing, manipulierten Zahlungen oder technischen Fehlern bestimmen die §§ 675c ff. BGB…

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    Anlageberatung

    Anlageberatung ist die persönliche Empfehlung eines Finanzinstruments oder einer Kapitalanlage, die sich auf die individuellen Umstände eines Anlegers stützt. Der Berater muss Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft ermitteln und eine geeignete Empfehlung geben. Je nach Anbieter und Produkt gelten Vorschriften des Wertpapierhandels-, Bank-, Gewerbe- und Zivilrechts. Aufklärung, Kosteninformation und nachvollziehbare Dokumentation sollen eine…

  • Bankbürgschaft

    Die Bankbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der ein Kreditinstitut gegenüber einem Gläubiger für die Verbindlichkeit eines Kunden einsteht. Zahlt oder leistet der Kunde nicht vertragsgemäß, kann der Begünstigte die Bank unter den vereinbarten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis erhält die Bank regelmäßig einen Avalkreditanspruch auf Vergütung und Rückgriff. Bankbürgschaften sichern häufig Bau-, Liefer-, Miet-…

  • Girovertrag

    Der Girovertrag ist der Zahlungsdiensterahmenvertrag zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut über die Führung eines Zahlungskontos. Die Bank verpflichtet sich insbesondere, eingehende Zahlungen gutzuschreiben, Überweisungen und Lastschriften auszuführen sowie Kontoinformationen bereitzustellen. Der Kunde schuldet vereinbarte Entgelte und muss Sicherheits- sowie Mitwirkungspflichten beachten. Für Verbraucher gelten umfangreiche Informations-, Haftungs-, Kündigungs- und Erstattungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und…

  • Girokonto

    Das Girokonto ist ein auf laufende Verrechnung angelegtes Zahlungskonto, über das der Kontoinhaber bargeldlose Zahlungen empfangen und veranlassen kann. Es dient insbesondere Überweisungen, Lastschriften, Kartenumsätzen, Daueraufträgen und Bargeldverfügungen. Rechtliche Grundlage ist regelmäßig ein Giro- beziehungsweise Zahlungsdiensterahmenvertrag mit einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister. Guthaben, eingeräumte Überziehung, Entgelte, Verfügungsberechtigung und Schutz vor nicht autorisierten Zahlungen richten…

  • Überweisung

    Die Überweisung ist ein Zahlungsdienst, bei dem der Zahler seinen Zahlungsdienstleister anweist, einen bestimmten Geldbetrag dem Konto eines Empfängers gutzuschreiben. Sie setzt einen autorisierten Zahlungsauftrag voraus und wird regelmäßig über Girokonten abgewickelt. Für Ausführungsfristen, Entgelte, Kundenkennungen, Widerruf, Haftung bei Fehlleitung und Erstattung nicht autorisierter Zahlungen gelten die §§ 675c ff. BGB sowie ergänzende europäische Vorschriften,…