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Kreditsicherheit

Eine Kreditsicherheit ist ein Recht oder Vermögenswert, der den Rückzahlungsanspruch eines Kreditgebers zusätzlich absichert. Fällt der Kreditnehmer aus, kann der Gläubiger unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen auf die Sicherheit zugreifen. Man unterscheidet Personalsicherheiten wie Bürgschaft oder Garantie und Realsicherheiten wie Grundschuld, Pfandrecht, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung.

Rechtliche Bedeutung

Die Sicherheit besteht neben der gesicherten Forderung und soll das Ausfallrisiko vermindern. Ihre Verwertung ist regelmäßig an Fälligkeit, Sicherungszweck und Verfahrensregeln gebunden. Nach Tilgung muss die Sicherheit freigegeben oder zurückübertragen werden.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind ein wirksamer Sicherungsvertrag und die für das jeweilige Sicherungsmittel nötigen Übertragungs- oder Bestellungsakte. Die Sicherheit darf nicht sittenwidrig übersichert sein. Bei akzessorischen Sicherheiten hängt der Bestand unmittelbar von der Forderung ab; andere Sicherheiten werden durch Sicherungsabrede verknüpft.

Beispiel

Zur Sicherung eines Unternehmenskredits übereignet der Kreditnehmer eine Maschine sicherungsweise an die Bank, darf sie aber im Betrieb weiter nutzen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Personal- und Realsicherheit?

Bei der Personalsicherheit haftet eine weitere Person; bei der Realsicherheit steht ein bestimmter Vermögensgegenstand oder ein Recht zur Verfügung.

Erlischt jede Sicherheit automatisch mit der Schuld?

Akzessorische Sicherheiten grundsätzlich ja; fiduziarische Sicherheiten müssen nach der Sicherungsabrede zurückgewährt werden.

Verwandte Begriffe

Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Bürgschaft

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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