Schulrecht

  • Schulpflicht

    Schulpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern und Jugendlichen, eine Schule zu besuchen oder eine anderweitig zugelassene Form schulischer Bildung wahrzunehmen. Sie beruht auf den Schulgesetzen der Länder und umfasst regelmäßig Vollzeitschulpflicht sowie anschließende Berufsschulpflicht. Eltern müssen für die Teilnahme sorgen, Schüler am Unterricht mitwirken. Dauer, Beginn, Ausnahmen, Ruhen und Befreiungen unterscheiden sich nach Landesrecht….

  • Schulbesuchspflicht

    Schulbesuchspflicht ist die konkrete Pflicht des schulpflichtigen Schülers, regelmäßig und pünktlich am Unterricht sowie an verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Eltern oder Sorgeberechtigte müssen den Besuch sicherstellen und Fehlzeiten ordnungsgemäß entschuldigen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Landesrecht und der Schulordnung. Krankheit, Beurlaubung oder Befreiung können Abwesenheit rechtfertigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann pädagogische, ordnungsrechtliche und bußgeldrechtliche Folgen…

  • Schulaufnahme

    Schulaufnahme ist die Entscheidung, einen Schüler an einer bestimmten Schule oder in einem bestimmten Bildungsgang aufzunehmen. Sie richtet sich nach Landesrecht, Schulart, Alter, Eignung, Kapazität, Schuleinzugsbereich und gegebenenfalls Auswahlkriterien. Für öffentliche Schulen besteht häufig ein Anspruch auf Zugang zum staatlichen Bildungsangebot, aber nicht immer auf Aufnahme in eine bestimmte Wunschschule. Ablehnungen müssen zuständig, transparent, gleichheitsgerecht…

  • Schuleinzugsbereich

    Ein Schuleinzugsbereich ist ein räumlich festgelegtes Gebiet, dessen schulpflichtige Kinder grundsätzlich einer bestimmten Schule zugeordnet werden. Er dient planbarer Auslastung, wohnortnaher Beschulung und geordneter Schulorganisation. Ob und für welche Schularten verbindliche Sprengel oder Einzugsbereiche bestehen, bestimmt das jeweilige Landesrecht. Eine abweichende Beschulung kann durch Gastschulantrag, Ausnahmegenehmigung, Wahlrecht oder besondere pädagogische und persönliche Gründe ermöglicht werden….

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    Religionsunterricht

    Religionsunterricht ist nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz an öffentlichen Schulen grundsätzlich ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Der Staat trägt schulische Verantwortung und Aufsicht, während die Religionsgemeinschaft den bekenntnisbezogenen Inhalt mitbestimmt. Teilnahme, Abmeldung, Lehrbefähigung und Ausnahmen richten sich nach Verfassung und Landesrecht. Religionsunterricht muss Religionsfreiheit, Neutralität, Gleichbehandlung…

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    Bekenntnisschule

    Eine Bekenntnisschule ist eine Schule, deren Erziehung und Unterricht an den Grundsätzen eines bestimmten religiösen Bekenntnisses ausgerichtet sind. Ihre rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach Artikel 7 Grundgesetz, den Landesverfassungen und Schulgesetzen. Zu unterscheiden sind öffentliche und private Bekenntnisschulen. Aufnahme, Teilnahme am Religionsunterricht, Lehrerauswahl und staatliche Schulaufsicht müssen Religionsfreiheit, Elternrecht, Gleichbehandlung sowie den staatlichen Bildungs- und…