Recht auf Bildung nach der EMRK
Das Recht auf Bildung nach der EMRK gewährleistet den Zugang zu den vorhandenen Bildungseinrichtungen und schützt vor ungerechtfertigtem Ausschluss von Bildung. Artikel 2 des ersten Zusatzprotokolls verbindet diesen individuellen Anspruch mit der Pflicht des Staates, bei Erziehung und Unterricht die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern zu achten. Der Schutz umfasst keine uneingeschränkte Wahl jeder…