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Bekenntnisschule

Eine Bekenntnisschule ist eine Schule, deren Erziehung und Unterricht an den Grundsätzen eines bestimmten religiösen Bekenntnisses ausgerichtet sind. Ihre rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach Artikel 7 Grundgesetz, den Landesverfassungen und Schulgesetzen. Zu unterscheiden sind öffentliche und private Bekenntnisschulen. Aufnahme, Teilnahme am Religionsunterricht, Lehrerauswahl und staatliche Schulaufsicht müssen Religionsfreiheit, Elternrecht, Gleichbehandlung sowie den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag angemessen berücksichtigen. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Ländern historisch und rechtlich erheblich.

Rechtliche Bedeutung

Bekenntnisschulen verbinden staatlich geregelte Schulbildung mit einer besonderen religiösen Prägung.

Voraussetzungen und Folgen

Zulässigkeit und Organisation unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern; niemand darf gegen seine Religionsfreiheit zu einem Bekenntnis gezwungen werden.

Beispiel

Eltern beantragen für ihr Kind die Aufnahme in eine öffentliche katholische Bekenntnisgrundschule.

Häufige Fragen

Muss ein Schüler dem Bekenntnis angehören?

Das hängt von Landesrecht, Schulart, Kapazität und den verfassungsrechtlichen Anforderungen ab.

Unterliegt die Schule staatlicher Aufsicht?

Ja. Auch bekenntnisgeprägte Schulen unterliegen den gesetzlichen Vorgaben und der Schulaufsicht.

Verwandte Begriffe

Siehe Religionsunterricht, Schulrecht und Religionsfreiheit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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