Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich ist eine angemessene Anpassung von Prüfungs- oder Lernbedingungen für einen Schüler oder Prüfling, dessen Leistungsdarstellung wegen einer Behinderung oder vergleichbaren Beeinträchtigung erschwert ist. Er soll bestehende Nachteile ausgleichen, ohne die fachlichen Anforderungen oder das Bewertungsniveau zu verändern. Möglich sind etwa zusätzliche Bearbeitungszeit, technische Hilfsmittel, Pausen oder eine angepasste Prüfungsform. Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf. Die Entscheidung muss die konkrete Beeinträchtigung und die jeweilige Prüfungsleistung berücksichtigen.
Rechtliche Bedeutung
Der Nachteilsausgleich verwirklicht Chancengleichheit und darf keine sachlich ungerechtfertigte Bevorzugung bewirken.
Voraussetzungen und Folgen
Er muss rechtzeitig beantragt und die Beeinträchtigung gewöhnlich nachgewiesen werden. Die konkrete Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein.
Beispiel
Ein sehbehinderter Prüfling erhält vergrößerte Aufgabenblätter und zusätzliche Lesezeit.
Häufige Fragen
Werden die Prüfungsanforderungen abgesenkt?
Nein. Ausgeglichen wird die Art der Leistungsdarstellung, nicht der fachliche Maßstab.
Gibt es einen automatischen Anspruch auf mehr Zeit?
Nein. Der Ausgleich richtet sich nach den individuellen Auswirkungen der Beeinträchtigung.
Verwandte Begriffe
Siehe Chancengleichheit im Prüfungsrecht, Prüfungsunfähigkeit und Schulrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.