Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert. Rechtliche Bedeutung Der zentrale Versicherungsfall wird…