Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Dazu können Rechtsanwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Vollstreckungskosten gehören. Versichert sind nur die ausgewählten Rechtsbereiche, etwa Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Miet- oder Immobilienrechtsschutz. Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Risikoausschlüsse und die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalls bestimmen, ob für einen konkreten Streit Deckung besteht. Rechtliche Bedeutung Die Rechtsschutzversicherung finanziert…