Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt die beweglichen Sachen eines Haushalts gegen vertraglich vereinbarte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zum Hausrat gehören Gegenstände, die der Haushaltsführung, Nutzung oder dem Verbrauch dienen. Entschädigt wird regelmäßig der Wiederbeschaffungswert, begrenzt durch Versicherungssumme, Entschädigungsgrenzen und Bedingungen. Elementar- oder Fahrraddiebstahlschutz kann gesondert vereinbart werden.
Rechtliche Bedeutung
Anders als die Gebäudeversicherung betrifft die Hausratversicherung grundsätzlich bewegliche Sachen. Der räumliche Schutz konzentriert sich auf die im Vertrag bezeichnete Wohnung, kann sich aber zeitweise auf Sachen außerhalb des Versicherungsorts erstrecken.
Voraussetzungen und Folgen
Nach einem Schaden muss der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich anzeigen, Beweise sichern und bei Straftaten häufig die Polizei verständigen. Wertsachen unterliegen oft besonderen Entschädigungsgrenzen und Aufbewahrungsanforderungen. Eine unzutreffende Wohnfläche kann den Leistungsumfang beeinflussen.
Beispiel
Bei einem Einbruch werden Möbel beschädigt und elektronische Geräte entwendet. Die Hausratversicherung ersetzt gedeckte Schäden nach Prüfung von Einbruchspuren, Eigentum und Wertnachweisen.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung bei einfachem Diebstahl?
Regelmäßig nicht; versichert ist typischerweise Einbruchdiebstahl, sofern keine besondere Erweiterung gilt.
Sind Sachen im Keller versichert?
Häufig ja, wenn der Keller zum Versicherungsort gehört und die vertraglichen Sicherungsanforderungen eingehalten wurden.
Verwandte Begriffe
Gebäudeversicherung, Versicherungssumme, Obliegenheit im Versicherungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.