Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung gewährt vereinbarte Leistungen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Typische Leistungen sind Invaliditätskapital, Unfallrente, Tagegeld oder Kostenersatz. Sie ist von der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterscheiden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach sozialrechtlichen Vorschriften absichert.

Rechtliche Bedeutung

Der zentrale Versicherungsfall wird durch Vertrag und Bedingungen definiert. Neben dem klassischen Unfall können Erweiterungen für bestimmte Eigenbewegungen, Vergiftungen oder Infektionen vereinbart sein. Krankheiten ohne Unfallereignis sind grundsätzlich nicht erfasst.

Voraussetzungen und Folgen

Der Anspruchsteller muss Unfallereignis und erste Gesundheitsschädigung nachweisen. Für Invaliditätsleistungen gelten häufig Fristen für Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung. Vorbestehende Krankheiten können über Mitwirkungsanteile die Leistung mindern.

Beispiel

Ein Versicherter stürzt von einer Leiter und behält dauerhaft eine eingeschränkte Beweglichkeit des Arms. Die Leistung richtet sich nach Invaliditätsgrad, Versicherungssumme und vereinbarter Gliedertaxe.

Häufige Fragen

Gilt die private Unfallversicherung nur bei der Arbeit?

Nein. Sie kann je nach Vertrag weltweit und rund um die Uhr gelten; Arbeitsunfälle fallen zusätzlich in die gesetzliche Unfallversicherung.

Zahlt sie bei jeder Verletzung?

Nein. Das Ereignis und die Folgen müssen die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen; Ausschlüsse und Fristen sind zu beachten.

Verwandte Begriffe

Versicherungsfall, Versicherungssumme, Gesetzliche Unfallversicherung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Anzeigepflicht im Versicherungsrecht

    Die Anzeigepflicht im Versicherungsrecht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer vor Vertragsschluss die ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Sie ermöglicht eine zutreffende Risikoprüfung und Prämienberechnung. Die Pflicht ist in § 19 VVG geregelt. Eine ungefragte umfassende Offenbarungspflicht besteht im Regelfall nicht; entscheidend sind die konkret gestellten Fragen. Rechtliche…

  • |

    Deckungsklage

    Die Deckungsklage ist eine Klage, mit der der Versicherungsnehmer gerichtlich feststellen oder durchsetzen lässt, dass der Versicherer für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsschutz gewähren muss. Sie kommt insbesondere nach einer abgelehnten Deckungsanfrage in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufs- oder Sachversicherung in Betracht. Streitpunkte sind häufig Risikoausschlüsse, Obliegenheitsverletzungen, zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls und Umfang der geschuldeten Leistung. Rechtliche…

  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung schützt ein Gebäude und regelmäßig fest mit ihm verbundene Bestandteile gegen vertraglich bestimmte Gefahren. Übliche Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdbeben müssen häufig zusätzlich vereinbart werden. Der konkrete Schutz richtet sich nach Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Gebäudebeschreibung, Versicherungssumme beziehungsweise vereinbartem Bewertungsmodell und wirksamen Risikoausschlüssen. Rechtliche Bedeutung Versichert ist…

  • |

    Versicherungsvertrag

    Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, durch den der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie ein bestimmtes Risiko übernimmt und bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls die zugesagte Leistung erbringt. Vertragsparteien sind regelmäßig Versicherer und Versicherungsnehmer. Inhalt, Umfang und Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem Versicherungsschein, dem Antrag und den wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen. Rechtliche Bedeutung…

  • Versicherer

    Versicherer ist das Unternehmen, das aufgrund eines Versicherungsvertrags ein bestimmtes Risiko übernimmt und beim Eintritt des versicherten Ereignisses die vereinbarte Leistung schuldet. Für diese Risikoübernahme erhält es die Versicherungsprämie. Versicherer benötigen grundsätzlich eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen staatlicher Finanzaufsicht. Im Vertragsverhältnis treffen sie insbesondere Beratungs-, Informations-, Dokumentations- und Leistungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Rechtliche Bedeutung Der…

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Angehörige bestimmter Berufe vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie prüft Ansprüche, wehrt unbegründete Forderungen ab und stellt den Versicherten von berechtigten Ansprüchen innerhalb der Deckung frei. Für einige Berufe, etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder bestimmte Heilberufe, ist ein Mindestversicherungsschutz gesetzliche Voraussetzung der Berufsausübung. Rechtliche Bedeutung Versichert werden…