Nachbesserung
Nachbesserung ist eine Form der Nacherfüllung, bei der der Schuldner den vorhandenen Mangel an der gelieferten Sache oder dem hergestellten Werk beseitigt. Im Kaufrecht steht sie grundsätzlich neben der Ersatzlieferung; im Werkvertragsrecht ist sie regelmäßig die typische Art der Mangelbeseitigung. Der Unternehmer trägt die erforderlichen Aufwendungen. Scheitert die Nachbesserung, wird sie verweigert oder ist sie…