Emptio venditio
Emptio venditio bezeichnet den Kaufvertrag des römischen Rechts, der durch Einigung über Kaufgegenstand und Preis als Konsensualvertrag zustande kommt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Verschaffung der Kaufsache, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Geldpreises. Der Vertrag selbst überträgt grundsätzlich noch kein Eigentum. Dafür bedarf es eines gesonderten Erwerbsvorgangs. Inhalt und Durchsetzung der Pflichten werden…