Kostenbescheid

Ein Kostenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde Gebühren und Auslagen für eine Amtshandlung, Gefahrenabwehr- oder Vollstreckungsmaßnahme festsetzt. Er benötigt eine gesetzliche Grundlage und setzt regelmäßig eine rechtmäßige oder jedenfalls kostenrechtlich zurechenbare Maßnahme voraus. Adressat, Kostenart, Höhe und Ermessen müssen fehlerfrei bestimmt werden. Gegen den Bescheid stehen die verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe offen; deren aufschiebende Wirkung kann gesetzlich eingeschränkt sein. Grundmaßnahme und Kostenentscheidung können dabei getrennt rechtlich überprüft werden.

Rechtliche Bedeutung

Der Kostenbescheid trennt die finanzielle Folge von der zugrunde liegenden Sachmaßnahme.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Nach einer rechtmäßigen Ersatzvornahme fordert die Behörde die entstandenen Aufwendungen vom Pflichtigen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Der Kostenbescheid trennt die finanzielle Folge von der zugrunde liegenden Sachmaßnahme.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

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