Öffentliche Einrichtung

Eine öffentliche Einrichtung ist eine organisatorisch zusammengefasste Sach- oder Personalmittelgesamtheit, die ein Hoheitsträger einem öffentlichen Zweck widmet und zur Benutzung bereitstellt. Beispiele sind Bibliotheken, Schwimmbäder, Friedhöfe oder kommunale Veranstaltungsräume. Benutzung, Zugang, Gebühren und Ausschluss richten sich nach Gesetz, Satzung oder Benutzungsordnung. Einwohner können im Rahmen der Widmung und verfügbarer Kapazität einen gleichheitsgerechten Zulassungsanspruch besitzen. Widmung, Kapazität und Gleichbehandlung bestimmen den Umfang des Benutzungsanspruchs. Widmung, Kapazität und Gleichbehandlung bestimmen den Umfang des Benutzungsanspruchs.

Rechtliche Bedeutung

Die öffentliche Einrichtung kann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert und genutzt werden.

Voraussetzungen und Folgen

Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Eine Gemeinde betreibt eine Stadthalle und vergibt Termine nach neutralen, satzungsmäßigen Kriterien.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat der Begriff?

Die öffentliche Einrichtung kann öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert und genutzt werden.

Was ist praktisch zu beachten?

Fristen, Form, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sollten frühzeitig geprüft werden.

Verwandte Begriffe

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