Produktsicherheit
Produktsicherheit bezeichnet die gesetzlichen Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet werden. Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Hersteller, Importeure und Händler treffen je nach Rolle Prüf-, Kennzeichnungs-, Informations-, Rückruf- und Kooperationspflichten. Das Recht ist stark unionsrechtlich geprägt und wird durch allgemeine sowie sektorspezifische Vorschriften, Marktüberwachung und behördliche Maßnahmen durchgesetzt. Dabei tragen sämtliche Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette abgestufte Verantwortung.
Rechtliche Bedeutung
Produktsicherheitsrecht wirkt präventiv und soll Schäden verhindern. Es ist von der zivilrechtlichen Produkthaftung zu unterscheiden, die nach Eintritt eines Schadens Ersatzansprüche regelt.
Voraussetzungen und Folgen
Je nach Produkt gelten Konformitätsbewertung, technische Normen, CE-Kennzeichnung, Dokumentation und Meldung gefährlicher Produkte. Behörden können Bereitstellung untersagen, Warnungen anordnen, Rücknahmen oder Rückrufe verlangen und Sanktionen verhängen.
Beispiel
Ein Hersteller entdeckt, dass ein verkauftes Elektrogerät überhitzen und Brände auslösen kann. Er muss Risiken bewerten, Behörden informieren und gegebenenfalls einen Rückruf durchführen.
Häufige Fragen
Bedeutet CE-Kennzeichnung behördliche Prüfung?
Nicht generell. Sie dokumentiert regelmäßig die Erklärung des Herstellers, dass einschlägige unionsrechtliche Anforderungen erfüllt sind.
Wer überwacht die Produktsicherheit?
Zuständige Marktüberwachungsbehörden kontrollieren Produkte und können gegenüber Wirtschaftsakteuren Maßnahmen anordnen.
Verwandte Begriffe
Produktfehler, Produkthaftung, Verbraucherschutz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.